Brauche ich wirklich einen Energieausweis?
Von der Energieausweispflicht sind aktuell ausgenommen:
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- Baudenkmäler (nach jeweiligem Landesrecht)
- Gebäude mit weniger als 50 qm Nutzfläche
- weitestgehend ungenutzte Gebäude die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden wie z.B. Ferienhäuser
- Gebäude mit spezieller Nutzung (z.B. Werkstätten oder Stallungen)
Sonderfall Wohnung: In der Regel gibt es für einzelne Wohnungen keine eigenen Energieausweise, da der Ausweis immer für das gesamte Gebäude gilt.
Informationen im Energieausweis
Der Ausweis besteht üblicherweise aus 5 Seiten.
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- Seite 1: beinhaltet die allgemeinen Daten des Gebäudes
- Seite 2: die Berechnung auf Basis des Energiebedarfs
- Seite 3: die Berechnung auf Basis des Verbrauchs
- Seite 4: Empfehlungen zu Modernisierungsmaßnahmen
- Seite 5: Erläuterungen
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, welchen brauche ich?
Bedarfsausweis:
Die Berechnung des Energiebedarfs erfolgt auf Basis der Objektgröße, der verwendeten Baumaterialien sowie der Anlagentechnik unter Normbedingungen. Keinen Einfluss haben die Anzahl der Bewohner und deren individuellen Gewohnheiten.
Verbrauchsausweis:
Die Berechnung erfolgt auf Basis des Energieverbrauchs der Bewohner in den letzten drei Jahren.
Eine objektivere Beurteilung ist so mittels des Bedarfsausweies möglich, da er nicht vom persönlichen Verhalten der Bewohner beeinflusst wird.
Für Neubauten muss zwingend ein Bedarfsausweis erstellt werden. Bei Bestandsobjekten gilt aktuell folgendes:
Gültigkeit
Das Datum der Ausstellung und das Ablaufdatum sind auf dem ersten Blatt des Ausweises ersichtlich.