Brauche ich wirklich einen Energieausweis?

Der Gesetzgeber ist hier sehr eindeutig. Der Energieausweis ist, bis auf wenige Ausnahmen, gemäß den Abschnitten 1 und 5 der Energieeinsparverordnung EnEV immer dann Pflicht, wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Bereits im Inserat muss die energetische Qualität des Objektes angegeben werden und der Energieausweis muss bei Besichtigungen vorgelegt werden. Ebenso müssen Energieausweise bei Neubauvorhaben und umfassenden Sanierungen erstellt werden.

Von der Energieausweispflicht sind aktuell ausgenommen:

    • Baudenkmäler (nach jeweiligem Landesrecht)
    • Gebäude mit weniger als 50 qm Nutzfläche
    • weitestgehend ungenutzte Gebäude die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden wie z.B. Ferienhäuser
    • Gebäude mit spezieller Nutzung (z.B. Werkstätten oder Stallungen)

Sonderfall Wohnung: In der Regel gibt es für einzelne Wohnungen keine eigenen Energieausweise, da der Ausweis immer für das gesamte Gebäude gilt.

Informationen im Energieausweis

Der Ausweis soll potenziellen Käufern oder Mietern eine Bewertung der Energieeffizienz des Objekts ermöglichen. So finden sich neben allgemeinen Daten (Adresse, Baujahr, …) auch Angaben zu den verwendeten Energieträgern und der Heizung. Neben der Energieeffizienzklasse sind auch die Energiekennwerte (Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf) aufgeführt.

Der Ausweis besteht üblicherweise aus 5 Seiten.

    • Seite 1: beinhaltet die allgemeinen Daten des Gebäudes
    • Seite 2: die Berechnung auf Basis des Energiebedarfs
    • Seite 3: die Berechnung auf Basis des Verbrauchs
    • Seite 4: Empfehlungen zu Modernisierungsmaßnahmen
    • Seite 5: Erläuterungen

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, welchen brauche ich?

Der Energieausweis existiert in zwei Ausführungen:

Bedarfsausweis:
Die Berechnung des Energiebedarfs erfolgt auf Basis der Objektgröße, der verwendeten Baumaterialien sowie der Anlagentechnik unter Normbedingungen. Keinen Einfluss haben die Anzahl der Bewohner und deren individuellen Gewohnheiten.

Verbrauchsausweis:
Die Berechnung erfolgt auf Basis des Energieverbrauchs der Bewohner in den letzten drei Jahren.

 

Eine objektivere Beurteilung ist so mittels des Bedarfsausweies möglich, da er nicht vom persönlichen Verhalten der Bewohner beeinflusst wird.

Für Neubauten muss zwingend ein Bedarfsausweis erstellt werden. Bei Bestandsobjekten gilt aktuell folgendes:

Gültigkeit

Der Energieausweis ist prinzipiell 10 Jahre ab Datum der Ausstellung gültig. Wenn innerhalb der Gültigkeit allerdings umfangreiche Umbauten oder Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, muss der Energiebedarf des Hauses erneut berechnet werden und der alte Ausweis verliert seine Gültigkeit.

Das Datum der Ausstellung und das Ablaufdatum sind auf dem ersten Blatt des Ausweises ersichtlich.

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