- Jegliches Anfordern unserer Angebote (auch mündlich) bedeutet Auftragserteilung / Maklerauftrag. Das Verwenden unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistung bedeutet Akzeptieren nachfolgender Bedingungen und Honorarsätze.
- Alle Angebote sind nur für den Adressaten selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen an Dritte nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung unter Mitteilung von Empfänger und Anschrift weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag auch ohne unser Mitwirken zustande oder schließt unser Kunde den Vertrag nicht allein, sondern zusammen mit anderen ab, schuldet er uns gemäß den in Punkt 8 genannten Sätzen das volle Honorar.
- Bereits bekannte Angebote müssen zurückgewiesen werden. Unser Nachweis gilt als unbekannt, sofern uns der Empfänger die Vorkenntnis nicht unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen) mitteilt und widerspricht. Vorkenntnis-Quelle und -Datum sind mitzuteilen.
- Honorarpflicht gemäß u. g. Sätze besteht auch bei Ersatz-/Folgegeschäften. Ein Ersatzgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn ein Kunde im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit vom Vermieter/Verkäufer von anderen Gelegenheiten erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Nachfolger des Vermieters/Verkäufers einen Vertrag schließt oder anstatt zu kaufen mietet oder kauft anstatt zu mieten. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn eine Erweiterung/Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt, z.B. erst nur gemietet wurde und in Folge ein Kauf zustande kommt oder ein Gewerbevertrag um weitere Flächen ergänzt wird. Volle Honorarpflicht besteht auch bei Erwerb durch Zwangsversteigerung, bei Erwerb von Anteilen an Besitz-Gesellschaften sowie bei anderen, wirtschaftlich gleichwertigen Geschäften.
- Unsere Angaben basieren auf erteilten Informationen Dritter. Wir haften nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Angaben. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenabschluss, Zwischenverkauf und -vermietung, Auslassungen und Irrtum bleiben vorbehalten.
- Mitarbeiter unseres Hauses sind ohne schriftliche Vollmacht nicht vertretungsberechtigt, insbesondere zu Provisionsverhandlungen und Inkasso nicht ermächtigt.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftklausel bedarf der Schriftform.
- Wenn nichts anderes vereinbart ist, so hat der Käufer bzw. Vermieter jeweils die gesamte Provision zu entrichten.
Diese beträgt:
a) für den Nachweis oder die Vermittlung von Grundbesitzkaufverträgen 5 % zzgl. 19% MwSt.
b) für die Vermittlung von Mietverträgen für Wohnraum 2 Monatsnettomieten zzgl. 19% MwSt.
c) für die Vermittlung von Mietverträgen für Gewerberäume 3 Monatsnettomieten zzgl. 19% MwSt. - Im Übrigen gelten die in Hessen üblichen Provisionssätze jeweils zuzüglich der geltenden MwSt.
- Unser Provisionsanspruch bleibt unberührt, wenn die Vertragspartner den abgeschlossenen Vertrag nicht vollziehen, nachträglich aufheben oder von einem vertraglichen oder gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen.
- Unsere Auftraggeber sind verpflichtet, uns von jedem Vertrag mit einem von uns nachgewiesenen Kunden oder über ein von uns angebotenes Objekt durch Übermittlung einer Vertragsabschrift, die alle Einzelheiten erkennen lässt, Mitteilung zu machen.
- Unser Maklerhonorar ist verdient und fällig mit Vertragsabschluss. Für den Fall des Verzuges behalten wir uns die Berechnung von Zinsen in Höhe von 8% vor.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Mahnsachen, ist, soweit gesetzlich zulässig, 61169 Friedberg.
Bad Nauheim, den 01.10.2019