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Was gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung? Wo liegt die Grenze zur Beschädigung? Darüber streiten sich häufig Mieter und Vermieter. Die Fragen sind in der Tat nicht immer leicht zu beantworten.

Grundsätzlich kann ein Mieter innerhalb seiner vier Wände tun und lassen, was er will. “Er darf Regale einbauen oder andere Dinge an Wänden und Decken befestigen”, erklärt Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. “Aber er sollte das mit Umsicht tun und die Wohnung nicht sinnlos beschädigen.

Sonst muss er Schadenersatz leisten.”