Maklerprovision – Was gilt denn jetzt?
Das Bestellerprinzip regelt wer den Makler bezahlen muss. Vereinfacht gesagt bedeutet es: „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch“.
Dies gilt für die Vermietung von Wohnflächen und künftig auch für Verkäufe von Wohnungen und Einfamilienhäuser.